Förderung
Viele Umbaumaßnahmen, die ...
... aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen notwendig sind, werden durch andere Stellen gefördert.
Grundsätzlich gilt jedoch: Der Wohnungsnutzer muss Maßnahmen vor Beginn der Ausführung und Hilfsmittel vor dem Kauf beantragen bzw. die Durchführung der Maßnahmen veranlassen. Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie Umbauten mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer abstimmen. Mit ihm sollten Sie auch abklären, wer für die Umbaumaßnahmen zuständig ist und wer die Kosten übernimmt.
Übersicht
Wohnbereich | Maßnahme | Mögliche Kostenträger | Abklärung mit dem Eigentümer |
Bad & WC | Badebrett | Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt oder Wohnungsnutzer | Nein |
Bad & WC | Badewannenlifter | Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt oder Wohnungsnutzer | Nein |
Bad & WC | Bodengleiche Dusche | Eigentümer, Wohnungsnutzer oder Pflegekasse, weitere (z. B. Landesförderung aus sozialem Wohnungsbau) | Ja |
Bad & WC | Rutschfester Bodenbelag | Eigentümer, Wohnungsnutzer, Pflegekasse | Ja |
Bad & WC | Toilettenerhöhung (Baumaßnahme) | Pflegekasse, Sozialamt oder Wohnungsnutzer | Ja |
Balkonschwellen | Balkonschwellen angleichen, Balkonerhöhung, Schwellenkeil | Eigentümer, Wohnungsnutzer, Pflegekasse, Sozialamt | Ja |
Eingangsbereich | Rampe festinstalliert | Eigentümer, Wohnungsnutzer, Pflegekasse, Landesförderung aus sozialem Wohnungsbau oder Sozialamt | Ja |
Eingangsbereich | Rampe mobil | Krankenkasse, Sozialamt | Nein |
Flur | Beseitigen von Stolperfallen | Wohnungsnutzer | Nein |
Flur | Handlauf zum Stützen | Pflegekasse | Ja |
Küche | Anpassung der Höhen von Herd, Kühlschrank, Spüle und Arbeitsfläche | Wohnungsnutzer, Pflegekasse | Nein |
Treppe | Handlauf an beiden Seiten | Eigentümer, Wohnungsnutzer, Pflegekasse oder Sozialamt | Ja |
Treppe | Treppenlift | Pflegekasse, Sozialamt, Wohnungsnutzer | Ja |
Treppe | Treppenstufen mit rutschfestem Belag oder farbigen, eingelassenen Profilen in den Stufen | Eigentümer | Ja |
Türschwellen | Schwellenkeile | Pflegekasse, Sozialamt | Nein |
Wohnzimmer | Beseitigung von Stolperfallen | Wohnungsnutzer | Nein |