Fliesenleger müssen in der Lage sein, Entwurfsskizzen, Werkzeichnungen, Verlegepläne und Detailzeichnungen zu lesen und auch selbst anzufertigen.
Sie müssen die Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten einschließlich der Herstellung von notwendigen Dämm- und Sperrschichten, Putz-Untergründen und Estrichen beherrschen.
Dazu gehören: - Prüfen und Vorbereiten von Untergründen - Herstellen von Unterputzen, Estrichen und chemisch beständigen Belägen - Zubereiten von Mörtel - Verarbeiten von Dünnbettmörtel, Kleber und Kitt - Messen, Teilen, Schleifen und Bohren von Fliesen und Platten - Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaik - Verankern von Platten - Ausfugen der Beläge - Anlegen und Verfüllen von Dehnungs- und Trennfugen.
Auch die Herstellung und Aufstellung von Trennwänden sowie Einbau von Fertigteilen, zum Beispiel das Versetzen von Glasbausteinen, gehört zum Tätigkeitsfeld des Fliesenlegers.
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